Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen
der Firma
Thomas Kern EDV-Beratung
Meisenweg 3
71566 Althütte
 
 
Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie Kenntnis und Inhalt dieser AGB ausdrücklich an.
 
1. Nutzungsrecht
Die Software ist nur für den Eigenbedarf des Käufers bestimmt. Er erwirbt hierfür lediglich die Nutzungsrechte. Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Verkauf oder die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte. Der Käufer ist berechtigt, die Software vereinsintern für eigene Zwecke beliebig oft einzusetzen.
Es besteht keine Verpflichtung zur Lieferung von Updates, es werden hierfür auch keine Fristen und Termine vereinbart.
 
2. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist bei Mängeln beträgt 1 Jahr. Der Käufer und Firma Kern vereinbaren, dass die gelieferte Software die beschriebene Beschaffenheit haben muss. Bei auftretenden Programmfehlern beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf kostenlose Nachbesserung in angemessener Frist. Der Käufer gesteht Firma Kern diese Frist zu. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn vom Käufer oder Dritten Eingriffe in die Programme vorgenommen wurden.
 
3. Haftung und Schadenersatz
Firma Kern haftet für von ihm oder von seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, d.h. Firma Kern haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer und anderen mittelbaren Folgeschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten.
 
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Backnang. Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich Deutsches Recht, wie es zwischen Inländern zur Anwendung kommt.
 
5. Formvorschriften
Mündliche Absprachen nicht unwirksam. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Firma Kern.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit sämtlicher sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt dann durch eine solche ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
 
  
September 2013

Geschäftsbedingungen